Notfallbereitschaftsdienst
Der Zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst gilt in ganz Schleswig-Holstein von freitags ab 15.00 Uhr bis montags um 6.00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen beginnt der Bereitschaftsdienst am vorherigen Werktag um 15.00 Uhr und endet am nächstfolgenden Werktag um 6.00 Uhr.
Während der oben genannten Zeiten haben die notdiensthabenden Praxen tagsüber feste Sprechzeiten von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr eingerichtet.
Während der angegebenen Sprechzeiten, mindestens aber von 10:00 bis 11:00 Uhr sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte persönlich in der Praxis anzutreffen.
Außerhalb dieser Sprechzeiten besteht in dringenden Fällen weiterhin eine Rufbereitschaft!
Insbesondere für die folgenden Notfälle sind die eingeteilten Praxen telefonisch erreichbar:
- (Unfall-) Verletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
- Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
- Fieberhafte, eitrige Entzündungen und Schwellungen des Mundbereiches
- Weitere dringende Fälle und Behandlungen, die keinen Aufschub dulden
Anhand der geschilderten Symptome wird die/der notdiensthabende Zahnärztin/Zahnarzt beurteilen, ob die Behandlung während der oben genannten Sprechzeiten erfolgen kann oder ob für eine Notversorgung ein individueller Termin vereinbart werden sollte.
Schwellungszustände, die mit Schluck- oder Atembeschwerden einhergehen, stellen einen potentiell lebensbedrohlichen Zustand dar. Bitte wenden Sie sich an den Rettungsdienst und/oder suchen Sie umgehend ein Krankenhaus mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischer- oder HNO-ärztlicher Kompetenz auf.
Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen entweder für den Tagdienst oder den Nachtdienst oder für den Tag- und Nachtdienst eingeteilt sind. Achten Sie auf die farbige Kennzeichnung!